Handwerkerbonus - auch für Gartenarbeiten

Der Handwerkerbonus ist eine Fördermaßnahme für Privatpersonen, wenn diese Handwerksleistungen im privaten Wohnbereich in Anspruch nehmen. Dazu zählen auch alle Leistungen für die Neu- oder Umgestaltung Ihres Privatgartens, sowie der Bau eines Naturpools.  Wie Sie bis zu 1.500€ Unterstützung erhalten? --> Wir klären auf!

 

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Fliese, Hand

Wer kann die Förderung beantragen?

Volljährige Personen können den Handwerkerbonus für Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich beantragen. Diese Personen müssen am Leistungsort in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Darunter fallen auch Neubauten, in denen ein neuer Wohnsitz gegründet werden möchte.

 

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden die reinen Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten) für Handwerksleistungen rund um den beschriebenen Wohnsitz. Die Förderung gilt für Arbeiten im Zeitraum von 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025.

Förderfähige­ Gartenarbeiten:

Achtung! Nicht gefördert werden reine Pflege- und Wartungsarbeiten, sowie Instandhaltungs- und Serviceleistungen oder vorgeschriebene Wartungsarbeiten. Auch Planungs- und Beratungskosten sind nicht erstattungsfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 20% der förderungsfähigen Gesamtkosten (Arbeitskosten exkl. USt.) von maximal, beziehungsweise 7.500€ (2025) pro Person und Wohnobjekt. Das bedeutet, dass die Förderung 2025 bis zu maximal 1.500€ beträgt. Pro Person kann nur ein Förderantrag pro Kalenderjahr gestellt werden, wenn die förderbaren Kosten je Schlussrechnung mindestens 250€ (ohne USt.) betragen.

Sollte die Fördersumme also bei einer Schlussrechnung nicht voll ausgeschöpft werden, kann eine zweite Person im Haushalt eine weitere Förderung beantragen.

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Wir unterstützen Sie in der Planung und Umsetzung.

Wie erhalte ich den Handwerkerbonus für meinen hennerbichler Garten?

1. Ersttermin mit unseren Landschaftsarchitekten (Im Schaugarten Hagenberg, beim monatlichen Infotag oder bei Ihnen vor Ort)

2. Planung und Angebotslegung für Ihr Garten- oder Naturpoolprojekt

3. Projektbesprechung im Musterraum Hagenberg

4. Abstimmung und Definition der zu erbringenden Leistungen, Festlegung Projektdetails

5. Projektvorbereitung seitens hennerbichler naturdesign

6. Fristgerechte Umsetzung und Ausführung der vereinbarten Arbeiten

7. Vorbereitung der Abrechnung mittels Kostenaufstellung

8. Abrechnung laut freigegebener Kostenaufstellung, inklusive Ausweisung der erbrachten Arbeitsleistung

9. Einreichung Schlussrechnung hennerbichler und Beantragung Handwerkerbonus via www.handwerkerbonus.gv.at

10. Rückerstattung der errechneten Förderung und Genießen des neu gestalteten Gartens oder Naturpools :)

 

Weiterführende Infos finden Sie unter:

Handwerkerbonus: Basisinformationen zur Förderaktion - WKO

Da schon einige unserer Kund*innen den Bonus für Ihren hennerbichler Garten beantragt haben, stehen Ihnen auch die naturdesigner gerne mit Rat und Tat zur Seite!

 

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