Hinweis­geber­system

Zur Meldung von Fehl­verhalten bei der Klaus Henner­bichler GmbH

Die Klaus Henner­bichler GmbH bekennt sich im bestehenden Verhaltens­kodex klar und bedingungs­los zur Ein­haltung aller geltenden Gesetze und Regeln. Daher sind wir bestrebt, mögliches Fehl­verhalten im Unter­nehmen möglichst rasch erkennen und auf­klären zu können sowie nötige Abhilfe­maßnahmen zu ergreifen.
Eine offene Kommunikation in unserer Unter­nehmens­gruppe bildet die Grund­lage für die Meldung und die Auf­klärung von Fehl­verhalten. Die Geschäftsführung der Klaus Hennerbichler GmbH und das Management des Mutterkonzerns Swietelsky AG ermutigt daher alle Geschäfts­partner, vermutetes Fehlv­erhalten unver­züglich zu melden.
Die Klaus Henner­bichler GmbH stellt zusammen mit der Swietelsky AG zu diesem Zweck im Ein­klang mit den Vorgaben der RL (EU) 2019/1937 („EU-Whistleblowing-Richtlinie“) sowie dem öster­reichischen Hinweis­geber­schutz­gesetz (HSchG) ein web­basiertes Hinweis­geber­system zur Verfügung, mit welchem schnell und einfach Bedenken über Fehl­verhalten ge­meldet werden können. Dieses ist rund um die Uhr und von jedem Standort aus zu­gänglich.
Die Anonymität der Hinweis­geber ist dabei im vollen Umfang sicher­gestellt, korrekte Meldungen bieten der Hinweis­geberin oder dem Hinweis­geber vollen Schutz. Es können aber auch Meldungen in nicht anonymisierter Form abge­geben werden. Bewusste Falsch­meldungen ziehen jedoch möglicher­weise arbeits­rechtliche und straf­rechtliche Konsequenzen nach sich.

Hier können Meldungen abge­geben werden: