Förderung für Begrünungsmaßnahmen | Stadt Linz
Schon gewusst? Von der Stadt Linz gibt es verschiedene Förderprogramme für Begrünungsmaßnahmen. Inbegriffen sind beispielsweise die Pflanzung von Bäumen, die Begrünung von Innenhöfen oder die Installation von Gebäudebegrünungen. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Allgemeines
Gefördert werden Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen, die Begrünungsmaßnahmen durchführen. Ziel dieses Förderprogrammes ist es das Stadtklima zu verbessern.
Wichtig: Vergessen Sie nicht Ihr persönliches Projekt vorab mit der Förderstelle abzuklären, um sicher zu gehen, dass die ausgeführten Arbeiten den Erfordernissen entsprechen. Insbesondere die Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen zur Einreichung der Förderung sollten Sie vor Projektstart auch mit der ausführenden Firma abklären. Einzureichen sind in jedem Fall:
- Rechnungen und Zahlungsnachweise (nicht älter als ein Jahr!)
- Leistungsverzeichnis (Angebot) mit Ausweisung der entsprechenden Summen, Maße, etc.
inkl. Ausweisung der entsprechenden Bewässerung und Drainage (Anwuchsbedingungen) - Zustimmungserklärung, Beschluss für die Maßnahme am jeweiligen Standort
Kostenlose Beratung können Sie direkt bei der Stadt Linz in Anspruch nehmen:
"Wir empfehlen, vorab mit dem Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt Kontakt aufzunehmen. Mitarbeiter*innen der Stadt Linz beraten Sie kostenlos und führen eine unverbindliche Prüfung der Förderfähigkeit durch." Stadt Linz, abgerufen am 24.10.2024 unter linz.at
Was wird gefördert?

Baumpflanzungen
Eingereicht werden muss ein Lageplan mit eingezeichnetem Standort der Baumbepflanzung inklusive Baumliste.
Gefördert wird pro Parzelle einmalig, die Pflanzung von bis zu 5 Laubbäumen. Förderwürdig sind die für die Baumpflanzung entstehenden nachgewiesenen Sach- und Materialkosten.
Achtung! Eigenleistungen (z.B. für Transport, Pflanzung, etc.) werden nicht gefördert.
Nicht gefördert wird die Pflanzung von Pappeln, Weiden, Birken und Robinien aufgrund ihrer allergenen Wirkung, sowie von Nadelgehölzen und säulenförmigen Züchtungen. Bei besonderen Umständen ist die Pflanzung von säulenförmigen Züchtungen unter Rücksprache mit der Stadtplanung möglich. Für jeden zu pflanzenden, beziehungsweise gepflanzten Baum müssen jeweils mindestens 7x7 m bzw. 49 m² Freifläche und 35 m³ durchwurzelbarer Wurzelraum zur Verfügung stehen. Bäume sind mit je drei ausreichend dimensionierten Baumpfählen pro Baum zu fixieren.
Positionierung am Grundstück: 5m entfernt von Gebäuden (Nebengebäude 3m), Grundstücksgrenze 5m zum Nachbar, 3m zu öffentlichem Gut
Förderungshöhe: 30% der Investitionskosten, maximale Förderung 800€ pro Baum.
Hinweis zur Abwicklung: Wird die Pflanzung als förderungswürdig beurteilt, werden zunächst 50% des Förderbetrages ausbezahlt. In der zweiten Vegetationsperiode, beziehungsweise ein Jahr nach Pflanzung ist nach Aufforderung durch die Förderstelle ein Nachweis des erfolgten Anwuchses notwendig.Wichtig ist außerdem, dass eine bodengebundene Pflanzung (nicht in Trögen oder Kübeln) von standortgerechten Laubbäumen mit einem Stammumfang ab 18 cm, bei bei Obstgehölzen ab 8 cm erfolgt. Der Stammumfang wird in einem Meter Höhe gemessen.
Wir erstellen gerne eine entsprechende Planung, inklusive passender Positionierung, sowie ein förderungswürdiges Angebot für Sie und weisen die Pflanzung entsprechend der Vorgaben aus.
Dachbegrünung
Eingereicht werden muss ein Gestaltungsplan mit Liste der verwendeten Pflanzen, inklusive botanischer Bezeichnung und Größenangabe. Die Dachbegrünung muss normgerecht (ÖNORM L1131) von einer Fachfirma ausgeführt werden. Das Dach muss sich zudem im Linzer Stadtgebiet befinden und die Ausführung folgende Parameter erfüllen:
- Mindestens 75 % des Bodens müssen mit Pflanzen bedeckt sein
- Die Vegetationstragschicht muss mindestens 15 cm hoch sein
- Dachbegrünungen sind erst ab einer Fläche von mindestens 20 m² förderfähig
- Verwendung von mindestens 6 verschiedenen Pflanzengattungen
- Mehrschichtaufbau (Trennung der Drainageschicht von der Vegetationstragschicht, d.h. zumindest zwei Schichten)
- Eine Bewässerungseinrichtung (automatisch oder manuell) ist verpflichtend
--> Nachweis in der Rechnung und Vorhandensein Wasseranschluss - Absturzsicherung
Da unsere Dachbegrünungen stets normgerecht ausgeführt werden, ist die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und eine fachgerechte Ausführung kein Problem für uns. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, sowie entsprechende Planunterlagen.
naturdesigner-Tipp: Photovoltaik- oder Solarpaneele auf begrünten Dächern sind zulässig und haben keinen Einfluss auf die Förderung! Lesen Sie alles zur Energiegewinnung auf Gründächern auf unserem Blog.

Förderungshöhe: Tragschicht (Substrathöhe) bis 15 cm = 15€/m², ab 16 cm werden pro Zentimeter Tragschicht 2€/m² gefördert, maximale Förderung 30% der Gesamtkosten oder 7.500€
Beispiel: Es wird ein Dach mit 150 m² mit einer Vegetationstragschicht von insgesamt 25 cm intensiv begrünt. Die ersten 15 cm werden mit 15€ pro m² und die restlichen 10 cm mit 2€ je cm pro m² gefördert.
a) Anteil bis 15 cm = 150 m² * 15 € = 2.500€
b) Anteil über 15 cm: 150 m² * 10 cm * 2 €/cm = 3.000€
Förderung insgesamt daher 5.500€

Fassadenbegrünung
Eingereicht werden muss ein Lageplan des Objektes, aus dem die Fläche der zu begrünenden Wände hervorgehen. Zudem ist ein Detailschnitt der Fassendbefestigung, inklusive Bewässerungsmethode (automatisch oder manuell) mit entsprechendem Wasseranschluss anzuführen. Der ausführende Fachbetrieb hat außerdem einen Nachweis über den fachgerechten Einbau, inklusive Statiknachweis zu liefern. Der Gestaltungsplan muss überdies hinaus eine Liste der verwendeten Pflanzen mit botanischer Bezeichnung und Größenangabe ausweisen.
Die Ausführung muss folgende Eckdaten erfüllen:
- Bei boden-/troggebundenen Fassadenbegrünungen muss eine geplante Bepflanzung von mindestens 30 m² am Bauwerk errichtet werden
- Bei wandgebundenen Fassadenbegrünungen muss eine geplante Bepflanzung von mindestens 20 m² am Bauwerk errichtet werden
- Es müssen zumindest zwei verschiedene Pflanzengattungen eingesetzt werden
- Objekt muss sich im Linzer Stadtgebiet befinden und das Projekt muss von einer Fachfirma ausgeführt werden
Förderungshöhe:
boden-/troggebundenen: pro m² 150€, max. 30% der Gesamtkosten, bzw. 4.500€
wandgebunden: pro m² 550€, max. 30% der Gesamtkosten, bzw. 15.000€
Innenhofbegrünung & Entsiegelung
Eingereicht werden muss ein Lageplan mit der Verortung der geplanten Bepflanzung. Gefördert wird pro Innenhof einmalig, die Pflanzung von bis zu 1-5 Laubbäumen in Verbindung mit 5-9 Sträuchern. Die Bepflanzung wird im Zuge der Entsiegelung von betonierten oder asphaltierten Flächen (100-300 m²) durchgeführt und umfasst eine Ersatzbegrünung (z.B. Besämung, Rollrasen) Förderwürdig sind die für die Baumpflanzung entstehenden nachgewiesenen Sach- bzw. Materialkosten. Voraussetzungen Baumpflanzung siehe oben. Die fünf vorgeschriebenen Sträucher müssen mindestens 150 cm hoch sein, alternativ dazu können weniger, aber höhere Sträucher verpflanzt werden.
Die Begrünung erfolgt auf einem privaten Grundstück und wird freiwillig durchgeführt (keine Vorschreibung).
Förderungshöhe: Bäume siehe oben, Sträucher 30% der Investitionskosten, maximal 75€/Strauch
Entsiegelung 100-200 m² 15€/m², 200-300 m² 10€/m², max. 3.000€
Die insgesamte Förderungshöhe für die Entsiegelung liegt bei 30% der Investitionskosten, beziehungsweise maximal 10.500€.

Was ist zu tun?
Für die Einreichung Ihrer Förderung müssen Sie vorab den Antrag online ausfüllen. Bitte beachten Sie die Vorgaben der Stadt Linz, für einige Maßnahmen ist vorab eine Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt notwendig. Anschließend reichen Sie folgende Unterlagen für Ihr Projekt ein:
- Rechnung (nicht älter als 1 Jahr!)
- Leistungsverzeichnis inklusive aller erforderlichen Positionen
- Zahlungsbestätigung als PDF (z.B. Kontoauszug, Abrechnung Kreditkarte)
- Lageplan mit eingezeichneten Standorten und Pflanzlisten, erforderliche Planunterlagen
- Nachweise über die fachgerechte Herstellung
- Eventuell: Außengestaltungsplan vom Baubescheid und Zustimmungserklärung wenn nicht alleiniger Eigentümer*in
Hilfe nötig?
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Förder-Projekt!
Bei uns erhalten Sie professionelle Angebote, Planunterlagen und Abrechnungsdokumente.
Eine fachgerechte Ausführung mit entsprechenden Nachweisen ist bei uns ein Standard!
Alle Angaben ohne Gewähr. Für genauere Infos und Rückfragen steht Ihnen die Stadt Linz zur Verfügung.